§ 1 Geltungsbereich

Angebote und Leistungen von CM media (im folgenden Auftragnehmer genannt) erfolgen aufgrund folgender Bedingungen. Der Auftraggeber stimmt diesen Bedingungen mit der Unterzeichnung des Auftrages oder der Bestätigung des Auftrages per Email zu. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Auftrages. Die Vertragsparteien vereinbaren für Ihre Geschäftsbeziehung die Schriftform. Whatsapp und E-Mail sind der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

§ 2 Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Weicht das Produkt stark vom Vereinbarten ab, verpflichtet sich der Auftragnehmer zu Ersatz oder Verbesserungen. Sachmängel, die vom Auftragnehmer anerkannt werden, sind von ihm zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer nach fruchtlosem Ablauf einer Frist von zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

§ 3 Haftungsbeschränkungen

Die Medien werden vom Auftragnehmer auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei Wiedergabegerät- und Medienkombinationen kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers entstehen können, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers zuvor nicht deutlich schriftlich dargestellt wurden. Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat der Produzent nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt nicht bei verspäteter Fertigstellung des Films. Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und andere Speichermedien, welche der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, wird keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung. Schadensersatz durch technische Probleme (z.B. bei Dreharbeiten oder Fotoaufnahmen) leistet der Auftragnehmer nur nach eigenem Ermessen und nur im Rahmen von Wertminderungen. Im Übrigen ist unsere Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 4 Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet bei Auftragsunterzeichnung ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Er verpflichtet sich alle Änderungen während der Produktion dem Auftragsnehmer mitzuteilen. Dies betrifft Postadresse, Telefon und Emailadressen, sowie in besonderem Maße Änderungen am Planungsablauf der Drehtage.

§ 5 Bearbeitung des Auftrages

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als notwendig erweisen sollte. Dies ist vor allem bei unverschuldetem Ausfall wie z.B. Krankheit der Fall.

§ 6 Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind wie in der Auftragsbestätigung niedergeschrieben, durchzuführen. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag, durch Gründe, die nicht mit Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien in Zusammenhang stehen, so sind folgende Entschädigungen fällig:

2 Wochen bis 1 Tag vor dem ersten Termin: 50 % des Gesamtbetrages. ab 24 Stunden vor Dreh- /Fotobeginn: 100% des Gesamtbetrages.

§ 8 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt eine dem Aufwand angemessene Mahngebühr zu erheben. Die gesetzlichen Folgen des Verzugs bleiben hiervon unberührt, ebenso unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei einem tatsächlich entstandenen größeren Mahnaufwand diesen nachzuweisen und zu berechnen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 10 Lieferzeiten

Lieferzeiten müssen vereinbart werden. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.

§ 11 Aufrechnungsverbot

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Aufrechnungen oder Zurückbehaltung zu veranlassen, es sei denn, die Gegenforderungen sind vom Auftragnehmer nicht bestritten.

§ 12 Rücktrittsvorbehalt

Modifiziert der Auftraggeber seine Wünsche in einem erheblichen Umfang nach Vertragsabschluss, so behalten wir uns das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten.

§ 13 Dienstleistungsauftrag

Sofern Sie uns für die Dokumentation Ihrer Veranstaltung, Hochzeit, Ihrer Trauung oder eines anderen Events beauftragen, arbeiten wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstleistungsauftrages zur Erstellung eines filmischen oder fotografischen Dokumentes, welches das Ereignis mit all seinen relevanten Eigenschaften zeigt. Wir filmen und/oder fotografieren das Ereignis für Sie und zu keinem anderen Zweck. Daher ergibt sich für Sie die Verpflichtung alle relevanten Personen zu informieren, dass ein fotografisches und/oder filmisches Dokument erstellt wird, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die abgebildet werden könnten.

§ 14 Nutzung des Materiales

Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder vorführen zu lassen. Des Weiteren ist der Auftragnehmer berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage und sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, Google+, YouTube, Vimeo und ähnliche) oder bei sonstigen Darbietungen den Film bzw. die Fotos bzw. Ausschnitte davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 15 Urheberrecht, Rechte Dritter

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen ausführen kann, ohne dass dabei Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Nicht Gegenstand des Vertrages ist das Einholen und Verschaffen etwaiger erforderlicher Rechte Dritter (urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte, insbesondere weitere Immaterialgüterrechte) durch den Auftragnehmer. Soweit der Auftragnehmer entsprechende Rechte zur Ausführung seiner Dienstleistung benötigt, beschafft der Auftraggeber diese und räumt sie dem Auftragnehmer ein. Der Auftraggeber ist für den Inhalt der gelieferten DVD’s und sonstigen gelieferten Medien und Datenträger ausschließlich verantwortlich. Soweit der Auftragnehmer wegen der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen entsprechenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, zu prüfen, ob bei der Ausführung der Dienstleistungen Rechtsverletzungen drohen. Der Auftragnehmer haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche an den Auftragnehmer gestellten Forderungen bezüglich der Rechte Dritter jeglicher Art. Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für die Rechte, die Rechteeinholung und deren Verwendung.

§ 16 Drehausfall 

Im unwahrscheinlichen Fall, dass der Dreh aufgrund unserer Seite ausfallen sollte, bekommt der Auftraggeber den vollen Betrag zurückerstattet.

§ 17 Drehqualität

Auch nach ausführlicher Besprechung des Drehs, sind nicht alle Ereignisse komplett einzuplanen. Daher garantieren wir trotz unserer ausgeprägten Expertise nicht, dass jedes einzelne Ereignis eures Tages sich in dem finalen Film wiederfinden wird.

Die Qualität der einzelnen Aufnahmen ist in vielen Situationen abhängig vom Licht, Umgebung etc., durch die Natur einer Hochzeit oft auch sehr spontan zu sein, können wir keine perfekten Aufnahmen in allen Situationen garantieren, bemühen uns dennoch komplett!

§ 18 Beschädigung des Equipments

Falls jegliches Drehequipment durch den Auftraggeber, seiner Gäste/Bekannte zerstört oder beschädigt wird, entschädigt der Auftraggeber den Auftragnehmer.

§ 19 Extreme Wetterverhältnisse

Der Auftragnehmer kann in der Regel alle Wetterverhältnisse gut händeln, dennoch in extremen Wettersituationen wie z.B.: starker Regen, verzichten wir auf das Drehen zum Schutz der Technik, falls keine ausreichende Überdachung gegeben sein sollte.

§ 20 Datenschutz

Wenn Sie mit uns in Kontakt treten verarbeiten und nutzen wir nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes persönliche Daten, soweit dies für unsere Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Abwicklung Ihres Auftrages und Pflege der Kundenbeziehung notwendig ist. Eine Weitergabe an Dritte findet ausschließlich bei der Auslieferung statt. Ansonsten findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt. Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich unseren Datenbestand bezüglich Ihrer Person einzusehen. Ferner haben Sie das Recht uns zu einer Löschung dieser Daten zu veranlassen.

§ 21 Recht, Gerichtsstand

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist für beide Parteien Neuruppin.